• Aktualisierung des Zeitplans für das Ersatzneubauprojekt «Im Drüegg I und II»

    Die BGZ informiert über Anpassungen im Zeitplan des Ersatzneubauprojekts «Im Drüegg I und II».

    2019 startete die BGZ gemeinsam mit der Stadt Zürich und renommierten Architekturbüros einen selektiven Projektwettbewerb für die Neugestaltung des Areals «Im Drüegg / ehemals Baufeld B». Ausgewählt wurde das Projekt des Zürcher Büros Graber Pulver Architekten AG und Hager Partner AG. Ursprünglich für 2023 geplant, verzögerten behördliche Auflagen den Zeitplan und machten eine Neubewertung der Kosten notwendig.

    Hintergrund und Notwendigkeit der Anpassungen

    Nach der ersten Planungsphase traten komplexe Herausforderungen auf, die eine grundlegende Neubewertung des Projekts erforderten. Insbesondere die Auflagen für ein Wasserbauprojekt zur Offenlegung des Schürgigrabens und die notwendigen Massnahmen zum Lärm- und Hochwasserschutz hatten weitreichende finanzielle und organisatorische Konsequenzen. Diese zusätzlichen Anforderungen führten zu erheblichen Erhöhungen der Bau- und Finanzierungskosten, welche noch durch die anhaltende Bauteuerung verschärft wurden. Diese Umstände machten eine detaillierte Kostenanalyse und eine umfassende Überarbeitung des Projekts nötig.

    Verzögerungen durch erneute behördliche Auflagen

    Erneute behördliche Auflagen im Bereich Ortsbildschutz, Gewässerschutz und Luftschutzkellern beeinträchtigten die Planungssicherheit erheblich. Daher kann die für November 2024 geplante ausserordentliche Generalversammlung zur Abstimmung über das Projektbudget nicht durchgeführt werden.

    Neuer Zeitplan und Ausblick

    Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen wird das überarbeitete Ersatzneubauprojekt nun an einer ausserordentlichen Generalversammlung im ersten Quartal 2025 vorgestellt und der Kreditantrag zur Abstimmung gebracht. Nach Genehmigung des Kredits erfolgt die Baueingabe. Angesichts der derzeitigen Verfahrensdauer und der behördlichen Anforderungen ist frühestens im Sommer 2026 mit der Erteilung der erforderlichen Bewilligungen zu rechnen.

    Konsequenzen für Mieterinnen und Mieter

    Dieser angepasste Zeitrahmen bedeutet, dass die Realisierung der ersten Etappe, die für April 2025 vorgesehen war, voraussichtlich auf Anfang 2027 verschoben wird. Die Mieterinnen und Mieter der ersten Etappe können daher bis spätestens 31. Oktober 2026 in ihren Wohnungen verbleiben. Die zweite Etappe des Projekts verschiebt sich ebenfalls und ist nun etwa für Ende 2029 angedacht. Der Mieterinformationsanlass vor der ausserordentlichen Generalversammlung findet am Dienstag, 12. November 2024 statt. Die Einladungen folgen Anfang September.

    Die BGZ und ihre Projektpartner bleiben dem Ziel verpflichtet, modernen und nachhaltigen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bereitzustellen.

    Die Anpassungen und Verschiebungen im Zeitplan des Ersatzneubauprojekts «Im Drüegg I und II» unterstreichen die Komplexität heutiger Bauvorhaben und die Notwendigkeit einer effizienten Innenverdichtung. Die BGZ wird den gesamten Prozess transparent und zukunftsorientiert gestalten, um die dringend benötigte Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen und ein vielfältiges Wohnangebot sicherzustellen.

    Visualisierung Ersatzneubau Im Drüegg am Schwamendingerplatz