Mieterservices Fragen und Antworten
Sie interessieren sich für eine Wohnung in der BGZ? Sie wollen sich eine Katze zulegen? Oder Sie möchten Reka Geld beziehen? Hier finden Sie Antworten zu diversen Themen.
Genossenschafter wird nur, wer über einen unbefristeten Mietvertrag für eine Wohnung bei der BGZ verfügt und das Anteilskapital einbezahlt. Es ist nicht möglich sich vorgängig in die Genossenschaft einzukaufen, um an eine Wohnung zu kommen.
Wir führen keine Wartelisten für externe Mietinteressenten. Unsere freien Mietobjekte werden gemäss Vermietungsreglement prioritär an unsere bestehenden Genossenschafter vergeben, die in Abrissliegenschaften wohnen und umgesiedelt werden möchten oder die aus familiären/gesundheitlichen Gründen in eine kleinere oder grössere Wohnung wechseln müssen.
Erst wenn eine Wohnung nicht an bestehende Genossenschafter vermietet werden kann, schreiben wir sie auf unserer Homepage öffentlich aus. In diesem Fall können Sie sich direkt über das Wohnungsinserat auf diese ausgeschriebene Wohnung bewerben.
Weder ein Telefonanruf noch eine E-Mail an uns verhilft Ihnen über Umwege zu einer Wohnung bei der BGZ. Genauso können wir Blindbewerbungen nicht berücksichtigen.
Lesen Sie genau die Anforderungen auf dem Inserat (Belegungszahl, Invalidenwohnung, subventionierte Wohnung, Anteilskapital, etc.). Bewerben Sie sich nur, wenn Sie diese erfüllen.
Die Wohnung wird nur solange aufgeschaltet, bis wir genügend Bewerbungen erhalten haben. Sehen Sie ein Wohnungsinserat, das Sie interessiert, füllen Sie das online Formular «Anbieter kontaktieren» aus. Wir werden uns für einen Besichtigungstermin mit Ihnen in Verbindung setzen.
An der Besichtigung erhalten Sie unser Bewerbungsformular, welches Sie uns mit den Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, der letzten definitiven Steuerabrechnung und einem aktuellen (nicht älter als 3 Monate) Betreibungsregisterauszug zukommen lassen.
In der Regel erhalten wir zahlreiche Anmeldungen und wählen die passenden neuen Mieter/innen unter Berücksichtigung unseres Vermietungsreglements, Vollständigkeit der Unterlagen und nach Eingangsdatum aus.
Wir orientieren uns an unseren Vermietungsrichtlinien und sind bestrebt in unseren Siedlungen eine möglichst gute Durchmischung und ausgeglichene Zusammensetzung der Bewohner zu erreichen. Berücksichtigt bei der Wohnungsvergabe werden:
Es spielt keine Rolle, ob die Mietinteressenten einen Migrationshintergrund haben oder nicht! Bei uns sind alle, die das genossenschaftliche Denken stützen, willkommen.
Die BGZ führt für externe Mietinteressenten keine Wartelisten. Externe Mieter können sich nur per Online-Formular auf eine ausgeschriebene Wohnung bewerben.
Bei der Vergabe freigewordener Mietobjekte werden zuerst unsere internen Genossenschafter berücksichtigt. Aktuell sind diverse Ersatzneubauten projektiert, weshalb wir sehr viele bestehende Genossenschafter von den Abbruchliegenschaften intern umsiedeln.
Zudem sind unsere Mietwohnungen aufgrund der Kostenmiete wie auch weiteren Privilegien, welche unsere Genossenschafter haben, sehr beliebt. Somit kündigen bestehende Genossenschafter selten ihre Wohnung und bleiben langjährig in der Genossenschaft wohnen.
Bei Neubauprojekten beginnen wir mit der Vermietung in der Regel ca. ein Jahr vor Bezug. Dann wird eine Vermietungsseite auf unserer Homepage verlinkt. Auf dieser Vermietungsseite finden Sie alle Informationen und können sich für eine Neubauwohnung bewerben. Aber auch hier gilt – es nützt nichts, wenn Sie uns im Voraus anrufen oder E-Mails schreiben. Wir führen keine Wartelisten und Sie haben erst die Möglichkeit sich auf eine Neubauwohnung zu bewerben, wenn die Vermietung anläuft. Vor Vermietungsbeginn werden keine Informationen (Höhe Mietzins, Anteilskapital, etc.) oder Dokumentationen zu den Wohnungen verschickt.
Reparaturmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Entweder direkt online über das entsprechende Online-Formular Reparaturmeldung oder Sie füllen den blauen Reparaturmeldeschein aus und werfen ihn in den Hauswartbriefkasten. Telefonische Reparaturmeldungen können wir nicht entgegennehmen.
Unser Pikettdienst nimmt Meldungen von Notfällen (7/24) unter der Telefonnummer 043 299 44 55 entgegen. Bitte rufen Sie nur an, wenn es sich wirklich um einen Notfall handelt.
Was ist ein Notfall?
Alles andere melden Sie bitte mit einer Reparaturmeldung.
Bitte lesen Sie unser Haustierreglement.
Das Halten von Hunden ist in der BGZ nicht gestattet (Ausnahmen gelten für die Siedlungen Stadel I und Stadel II).
Für das Halten von Wohnungskatzen braucht es eine schriftliche Bewilligung der Geschäftsstelle. Erlaubt sind maximal 2 Katzen, die nicht ins Freie gelassen werden. In allen Erdgeschoss- und Hochparterrewohnungen sowie in den Reiheneinfamilienhäusern ist das Halten von Katzen deshalb verboten.
Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der BGZ zulässig. Sie können dazu unser online Formular Antrag zur Untermiete ausfüllen. Die ganze Wohnung darf maximal für eine einjährige Dauer und im laufenden Mietverhältnis ausschliesslich zweimalig untervermietet werden.
Der Hauptmieter/in hat Wohnsitzpflicht und darf die Wohnung nicht dauerhaft untervermieten. Mit der Untermiete dürfen nicht die Belegungsvorschriften der BGZ umgangen werden.
Strikt verboten sind Airbnb und ähnliche Plattformen. Ein Verstoss gegen diese Regel kann zum Ausschluss aus der Genossenschaft führen.
Für jede bauliche Veränderung benötigen Sie die vorgängige Zustimmung der Geschäftsstelle und eine schriftliche Vereinbarung. Bei Auszug muss die Wohnung auf Kosten des Mieters in den Originalzustand zurückversetzt werden. Dies gilt auch für Farbanstriche.
Die Kündigungsfrist ist jeweils 3 Monate im Voraus auf das Monatsende. Ausgenommen ist der 31. Dezember. Bei vorzeitiger Kündigung ist ein/e solvente/r Nachmieter/in zu stellen, welche/r unsere Vermietungsrichtlinien erfüllt. Besprechen Sie es aber mit der zuständigen Bewirtschafterin, bevor Sie selber ein Inserat schalten.
In einer Genossenschaft zu leben heisst auch mitzuwirken sowie tägliche Herausforderungen gemeinsam mit den Nachbarn zu bewältigen. Suchen Sie deshalb immer zuerst das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn. Sprechen Sie die Differenzen so früh wie möglich an. Ist danach keine Verbesserung der Situation spürbar, kann eine schriftliche Meldung an die Geschäftsstelle erfolgen. Die zuständige Bewirtschafterin wird als neutrale «Mediatorin» versuchen, die Mietparteien zu einer Einigung/Lösung zu bewegen. Solange keine offiziellen Reglementsverletzungen vorliegen, verfasst die Geschäftsstelle keine Mahnschreiben. Die Geschäftsstelle vermittelt gerne, spielt jedoch nicht «Polizei».
Wenn Sie sich einig sind, wer in der Wohnung verbleiben wird, füllen Sie das Formular Antrag auf Umschreibung des Mietvertrages aus. Das Formular muss von beiden Parteien unterschrieben sein. Der in der Wohnung verbleibende Partner muss mit dem Formular einen aktuellen Betreibungsauszug und die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate beilegen.
Beachten Sie die im Mietvertrag vorgeschriebenen Mindestbelegungsvorschriften für Ihre Wohnung.
Vor dem Einzug müssen der Verwaltung die Personalien des Partners/der Partnerin (Vorname, Name, Geburtsdatum, Heimatort) und der Einzugstermin schriftlich mitgeteilt werden. Am besten mit einer Kopie der Identitätskarte oder Pass. Sollte der Partner in den Mietvertrag aufgenommen werden, beantragen Sie bitte ein Anmeldeformular auf der Geschäftsstelle.
Die Darlehenskasse steht nur Mitgliedern der BGZ offen. Externe Interessenten haben keine Möglichkeit Geld bei der BGZ anzulegen.
Nein, gemäss unseren Statuten erfolgt der Austritt aus der Genossenschaft mit Beendigung des Mietverhältnisses. Die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile bei Erlöschen der Mitgliedschaft richtet sich nach Art. 18 unserer Statuten.
Für Steuerzwecke erhalten Sie im Januar für das aktuelle Steuerjahr eine Bescheinigung der Depositenkasse. Für die Verzinsung des Anteilskapitals ist zwingend der Steuerausweis zu verwenden, den Sie in der Regel im Juni nach der Generalversammlung für das Vorjahr erhalten.
Zum Bezug berechtigte Genossenschafter/innen erhalten jährlich ein Schreiben von Reka mit den Einzahlungsscheinen. Das Guthaben wird auf eine persönliche Reka Card geladen, mit der Sie bargeldlos bezahlen können. Auf der Geschäftsstelle werden keine Reka Checks herausgegeben.