Mieterservices Wohnungswechsel
Wohnungswechsel innerhalb der BGZ sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In einigen Fällen – z.B. bei einer Unterbelegung – sind interne Umsiedlungen sogar verpflichtend und werden von der BGZ gefördert, damit grössere Wohnungen an Familien mit Kindern vermietet werden können.
Wer kann sich für einen internen Wohnungswechsel anmelden:
Wer wird nicht auf der internen Warteliste aufgenommen:
Bedingungen für den internen Wohnungswechsel:
Ausnahmen abweichend von den genannten Bedingungen können bewilligt werden, wenn aus wichtigen Gründen – z.B. bei anstehenden Bauvorhaben oder gesundheitlichen Veränderungen – ein Wohnungswechsel unabdingbar wird.
Nur für interne Wechsel innerhalb der BGZ! Sie können Ihre Anmeldung für eine Wohnung für die Dauer von 12 Monaten hinterlegen. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Anmeldung automatisch gelöscht. Bei bestehendem Interesse ist eine Aktualisierung der Anmeldung erforderlich.
Füllen Sie dazu bitte das untenstehende Formular vollständig aus.
Externe Interessent/innen informieren sich bitte hier über die Vermietungssituation: