Über uns Vorstand
Oberstes Organ der BGZ ist die Generalversammlung. Sie wählt den Vorstand, der aus fünf bis neun Mitgliedern besteht – die Mehrheit müssen Genossenschafter/innen sein.
Nur das Präsidium wird von der Generalversammlung eingesetzt, ansonsten verteilt der Vorstand die Aufgaben in eigener Kompetenz. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Der Vorstand der BGZ legt die strategischen Ziele der Genossenschaft fest. Für generelle Themen wie Finanzen, Personal, Bewirtschaftung und Bauwesen setzt er ständige Fachkommissionen ein. Zeitlich befristete Projekte werden von unterschiedlichen Projektgruppen entwickelt und bearbeitet.