Mieterservices Reka Rail
Berechtigt für den Bezug von Reka Geld sind Genossenschaftsmitglieder in einer BGZ-Wohnung.
Reka Geld kann für die Bezahlung von Fahrausweisen und Dienstleistungen bei Bahnen, Autolinien, Schiffen, Bergbahnen etc., nicht aber für den Bezug von Treibstoffen, verwendet werden.
Pro Kalenderjahr kann pro Haushalt Reka Geld im Wert von max. CHF 1’000.- mit einem Rabatt von 10 % bezogen werden. Die Bezüge werden auf eine persönliche Reka Card geladen; die Gebühr für die erstmalige Abgabe der Reka Card übernimmt die BGZ.
Die Berechtigten werden von Reka jährlich mit einem Schreiben über die Modalitäten des Bezugs informiert.