Mieterservices Untermiete
Sie möchten Ihre Wohnung für eine bestimmte Zeit untervermieten? In der BGZ gelten klare Regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Untermiete möglich ist. Über das untenstehende Formular können Sie eine Untermiete beantragen.
Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.
Die Bestimmungen des Mietvertrages mit all seinen Bestandteilen (insbesondere der Hausordnung, Haustierreglement etc.) sowie spezielle Anweisungen sind auch für den Untermietenden verbindlich. Die Mietpartei ist demzufolge dafür verantwortlich, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.