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    Anpassung von Reglementen in der Vermietung

    Täglich erreichen die BGZ-Abteilung «Vermietung und Vermarktung» viele Anfragen von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zu verschiedenen Themen in der Vermietung. Meist lassen sich die Fragen schnell klären und manchmal hilft der Hinweis auf ein Reglement. Um eine Gleichbehandlung aller Anfragen zu gewährleisten und eine nachvollziehbare Antwort zu erhalten, ist die präzise Formulierung unserer Vermietungsreglemente entscheidend.

    Bei zwei Themen haben wir aufgrund von Spielraum in der Interpretation von Reglementen eine Präzisierung vorgenommen:

    Untermiete

    Die Regelung der Untermiete in den Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag haben den Sinn, Missbräuche in der Vermietung möglichst auszuschliessen. Es sollen Nachteile für die Genossenschaft, eine Umgehung der Belegungsvorschriften oder ein Missbrauch aus der günstigen Kostenmiete ausgeschlossen werden. Die Voraussetzungen für die Untermiete wurden deshalb entlang der Statuten verständlicher und präziser formuliert.

     

    Haustierreglement

    Wir sind bestrebt, in unseren Siedlungen ein gemeinschaftliches und rücksichtsvolles Zusammenleben zu ermöglichen. In unseren städtischen und dicht bebauten Siedlungen ist eine gegenseitige Rücksichtnahme deshalb unabdingbar. Aus diesem Grund wird die Hundehaltung sehr restriktive gehandhabt. Alle Gesuche werden jedoch individuell geprüft und wo für die Ausübung des Berufes oder zur Unterstützung von speziell darauf angewiesenen Personen notwendig eine Bewilligung erteilt. Die Kriterien wurden präzisiert und klarer formuliert.

    Die geänderten Reglemente treten ab 1. April 2024 in Kraft.

    Die neuen Versionen der Reglemente können Sie ab sofort auf unserer Website unter Mieterservices herunterladen. Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.